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Allgemeine Informationen über Flugreisen

Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen die Passagiere an deutschen und den meisten europäischen Flughäfen die Sicherheitskontrolle nur mit einem Handgepäckstück passieren. Wenn Ihre Fluggesellschaft oder Ihr gebuchter Tarif grundsätzlich ein kleineres zweites Handgepäckstück erlauben (siehe obenstehendes Menü), können Sie das „normale“ Handgepäckstück kostenlos und ohne Anrechnung auf die Freigepäckgrenze am Check-in-Schalter aufgeben.

Während des Fluges, sowie während des Aufenthaltes in Flughäfen, muss verbindlich ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Wir empfehlen Ihnen, spätestens zwei Stunden vor dem Abflug am Abfertigungsschalter am Flughafen zu sein. Aufgrund der oft langwierigen Sicherheitskontrollen empfiehlt es sich, an manchen Flughäfen vor allem in den Ferienzeiten bereits drei Stunden vorher am Flughafen zu sein. Die Abflugzeiten finden Sie im E-Ticket in Ihren Reiseunterlagen.

Bitte beachten Sie, dass manche Fluggesellschaften für den Check-in am Flughafen Gebühren nehmen, während der Online-Check-in kostenlos ist.

Alle Fluggesellschaften (außer Charterflüge mit Croatia Airlines) bieten inzwischen den bequemen Online-Check-in an. Checken Sie bereits zu Hause vom Computer aus ein und drucken Sie je nach Fluggesellschaft Ihre Bordkarte aus. Bei vielen Fluggesellschaften können Sie auch mit dem Smartphone einchecken und am Flughafen einfach Ihr Smartphone mit der mobilen Bordkarte vorzeigen. Wenn Sie online eingecheckt haben, geben Sie am Flughafen nur noch Ihr Gepäck am „Baggage Drop-off Schalter“ ab.

Ab und bis wann der Online-Check-in vorgenommen werden kann finden Sie, indem Sie in obenstehendem Menü Ihre Fluggesellschaft auswählen.

Bitte beachten Sie, dass manche Fluggesellschaften für den Check-in am Flughafen Gebühren nehmen, während der Online-Check-in kostenlos ist.

Wenn Sie Ihre Unterkunft oder Kreuzfahrt über I.D. Riva Tours pauschal mit Flug gebucht haben, sind Sie automatisch für den Transfer vom Flughafen zur Unterkunft und zurück angemeldet. Sie benötigen daher keinen separaten Transfergutschein.

Die Transferzeiten für die Rückreise teilt Ihnen die Reiseleitung in der Regel zwei Tage vor dem Rückflug an der Infotafel im Hotel, persönlich oder telefonisch mit. Kreuzfahrt-Gäste erhalten ihre Transferzeiten jeweils am Freitagabend von unserer Reiseleitung im Ausschiffungshafen.

Die Transfers vom Flughafen zum Hotel werden normalerweise unmittelbar nach Landung des Flugzeuges bzw. Gepäckausgabe und Passkontrolle durchgeführt. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass sich am Flughafen eine Wartezeit ergibt, weil z. B. der Transfer für zwei Flüge gleichzeitig durchgeführt wird.

Wenn Sie Ihren Urlaub auf einer Insel verbringen, werden Sie mit dem Transferbus in den jeweiligen Fährhafen gebracht. Da die Transfers mit planmäßigen Schiffs- und Fährlinien durchgeführt werden, können Wartezeiten im Hafen entstehen. Nach Ankunft auf der jeweiligen Insel werden Sie mit einem Minibus zu Ihrem Urlaubsdomizil gebracht.

Bei später Flugankunft oder Rückflug am frühen Morgen kann es vorkommen, dass eine Zwischenübernachtung auf dem Festland erfolgen muss, da nachts keine Fähren fahren. Bei Buchung von Unterkunft oder Kreuzfahrt über I.D. Riva Tours pauschal mit Flug werden die Kosten für eine eventuelle Zwischenübernachtung von I.D. Riva Tours übernommen.

Falls Sie Ihre Fluganreise nicht bei I.D. Riva Tours, sondern selbst – z. B. direkt bei der Fluggesellschaft – buchen, sollten Sie deshalb auf die geplanten Flugzeiten achten, falls Ihr Urlaubsdomizil auf einer Insel liegt. Gegebenenfalls sollten Sie einen anderen Flug buchen oder eine Unterkunft für die eventuell notwendige Zwischenübernachtung reservieren.

Bitte beachten Sie, dass bei Kombinationsreisen (z. B. zwei verschiedene Hotels oder Kreuzfahrt + Hotel) ggfs. ein Zwischentransfer von der ersten zur zweiten Unterkunft gebucht werden muss – den Preis für diesen Zwischentransfer teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Wenn Sie über I.D. Riva Tours nur den Flug gebucht haben, sollten Sie unbedingt die Rückflugzeiten zwei Tage vor dem Rückflug (jedoch nicht früher) von der ausführenden Fluggesellschaft rückbestätigen lassen, da sich auch kurzfristig Flugzeitenänderungen ergeben können. Selbstverständlich können Sie die Flugzeiten auch direkt auf der Website der Fluggesellschaft überprüfen.

Bei über I.D. Riva Tours gebuchten Flügen sind stets mindestens 20 kg Freigepäck im Flugpreis eingeschlossen.

Wieviel Freigepäck im Flugpreis eingeschlossen ist finden Sie, indem Sie in obenstehendem Menü Ihre Fluggesellschaft auswählen.

Zusätzlich zum Aufgabegepäck können Sie ein Handgepäckstück mit in die Kabine nehmen, bei manchen Fluggesellschaften auch zwei Handgepäckstücke. Bitte beachten Sie die maximal zulässigen Abmessungen und das Höchstgewicht, die je nach Fluggesellschaft variieren.

Bitte beachten Sie, dass alle spitzen Gegenstände wie Messer, Scheren, Nagelfeilen usw. nur im Aufgabegepäck, nicht aber im Handgepäck befördert werden dürfen.

Laptops/Notebooks und andere größere elektrische Geräte müssen bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck entfernt werden. Diese werden, während Sie durch die Sicherheitsschleuse gehen, separat durchleuchtet.

Die individuellen Handgepäck-Bestimmungen finden Sie, indem Sie in obenstehendem Menü Ihre Fluggesellschaft auswählen.

Flüssigkeiten – zu denen auch Gels, Pasten und Lotionen gehören – die Sie im Handgepäck mitnehmen möchten, sind vom Verpackungsvolumen her auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Gleiches gilt für Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie den Inhalt von Druckbehältern. Typische Beispiele sind Zahncreme, Haargel, Parfums oder Rasierschaum sowie Getränke, Suppen oder Sirup.

Um die betreffenden Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle zu bringen, müssen diese in einen transparenten, verschließbaren Plastikbeutel passen, der maximal einen Liter Fassungsvolumen hat. Der Beutel kann ein einfacher, wiederverschließbarer Gefrierbeutel sein, den Sie problemlos in jedem Supermarkt erwerben können. Bitte zeigen Sie den Beutel dem Personal an der Sicherheitskontrollstelle.

Ausnahme: Medikamente sowie Spezial- und Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, unterliegen nicht diesen Beschränkungen.

Sie können nach wie vor: – Flüssigkeiten in Koffern und Taschen, die aufgegeben werden, mitführen. Die Bestimmungen betreffen nur das Handgepäck. – Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm kaufen, jedoch erst nach den Sicherheitskontrollen z. B. in Shops am Flughafen oder an Bord des Flugzeuges.

Brennbare und explosive Stoffe sind von der Beförderung ausgeschlossen, sowohl im Aufgabe- als auch im Handgepäck. Dazu gehören u. a. auch Feuerzeuggas oder Zippo-Benzin. Pro Person darf ein Gasfeuerzeug mitgeführt werden, jedoch keine Sturm- oder Benzinfeuerzeuge wie z. B. Zippo.

Bitte denken Sie daran, aus Elektrogeräten, die mit dem Reisegepäck aufgegeben werden, eventuelle Batterien zu entfernen, damit sich die Geräte nicht im Gepäck einschalten können (z. B. Rasierapparat, Radiowecker usw.).

Da bei Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7 mehrere Fälle von Akkubränden bekannt geworden sind, dürfen diese Geräte nicht im Flugzeug befördert werden. Das Smartphone darf weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Dieses Verbot gilt nicht für Samsung Galaxy 7 Smartphones.

Lithium-Ionen-Ersatzakkus (z. B. für Kameras) dürfen nicht im Aufgabegepäck befördert werden, sondern ausschließlich nur im Handgepäck.

Für Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus oder -Zellen gilt, dass pro Person nur zwei Lithium-Ionen-Zellen oder -Akkus bis maximal 160 Wh im Handgepäck erlaubt sind! Um Brandgefahr zu vermeiden, müssen die Akkus getrennt voneinander mitgeführt werden und einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, z. B. Batteriepole abkleben und getrennt voneinander in zwei Plastikbeuteln transportieren.

Powerbanks dürfen im Handgepäck in der Kabine transportiert werden – und zwar ausschließlich nur im Handgepäck! Alle uns bekannten Airlines verbieten aus Sicherheitsgründen die Mitnahme im Aufgabegepäck, da bei Kurzschluss Brandgefahr besteht. Packt man trotzdem eine Powerbank ins aufgegebene Gepäck ein, kann es passieren, dass das Gepäck nach dem Aufgeben geöffnet und die Powerbank entnommen wird.

Problemlos zulässig sind Powerbanks mit einer Nennenergie von maximal 100 Wattstunden (Wh). Laut IATA können pro Person bis zu 20 Powerbanks mitgenommen werden. Dieser Empfehlung folgen jedoch nicht alle Airlines.

Es dürfen laut IATA Empfehlung maximal 2 Powerbanks mit einer Nennleistung ab 100 Wh und bis 160 Wh mit an Bord genommen werden.

Wir haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Flugzeiten. Daher kann es durchaus vorkommen, dass die Ankunft am Abend, aber die Rückreise bereits am Vormittag des betreffenden Tages erfolgt. Bei später Flugankunft kann es vorkommen, dass die Ankunft im Hotel erst nach Mitternacht erfolgt. Daraus erwachsen keinerlei Ansprüche gegen I.D. Riva Tours. Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Übernachtungen. Einzelne Mahlzeiten können weder vergütet noch zusätzlich gewährt werden.

Wir bitten Sie, außerdem zu beachten, dass die Unterkunft auch bei einer eventuellen Rückreise am Nachmittag oder Abend am Abreisetag wie in den spezifischen Informationen zu Hotels, Ferienanlagen, Mobilheimen und Ferienhäusern bzw. Kreuzfahrten unter dem Punkt »Abreise« angegeben geräumt werden müssen.

Die geplanten Flugzeiten erfahren Sie während der Buchung und werden mit der Reisebestätigung bestätigt.

Bitte beachten Sie unbedingt die spezifischen Informationen der ausführenden Fluggesellschaft(en), indem Sie in obenstehendem Menü Ihre Fluggesellschaft auswählen.

Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ mit Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, können Sie hier einsehen.